Berliner Beauftragte für Datenschutz: Kontakt und Eingabe
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Adresse, Abkürzung BlnBDI, Zuständigkeit in drei Fragen und eine Belegmappe mit acht Punkten.

Inhalt (6 Abschnitte)
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) ist die unabhängige Datenschutzaufsicht des Landes Berlin, eine oberste Landesbehörde und keine Beratungsstelle für einzelne Unternehmen (Wikipedia). Laut Anschriftenverzeichnis des Bundesbeauftragten sitzt sie in Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, Telefon 030 13889-0; als Leiterin ist Meike Kamp genannt (BfDI, Anschriften Berlin). Wer dort eine Eingabe schicken will, klärt am besten vorher zwei Dinge: ob Berlin überhaupt die richtige Stelle ist, und welche Belege die Behörde zum Prüfen braucht.
Vier Stellen mit ähnlichem Namen
Die häufigste Verwechslung beginnt beim Wort „Datenschutzbeauftragte". Es bezeichnet mindestens vier verschiedene Stellen, und nur eine davon ist die Aufsicht des Landes Berlin.
| Stelle | Was sie ist | Wann Sie dort richtig sind |
|---|---|---|
| Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) | Unabhängige Aufsichtsbehörde des Landes Berlin | Sie haben eine Frage oder Beschwerde zur Datenverarbeitung und die Berliner Zuständigkeit ist geklärt |
| Behördliche Datenschutzbeauftragte eines Bezirksamts | Interne Stelle, die das Bezirksamt bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt (Bezirksamt Mitte) | Erste Anlaufstelle bei Fragen zu genau diesem Bezirksamt |
| Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | Bundesbehörde, die unter anderem die Anschriften aller Landesbehörden veröffentlicht | Wenn Sie die richtige Landesbehörde erst suchen |
| Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens oder App-Anbieters | Interne Kontaktperson des Anbieters | Ihre eigene Anfrage, bevor eine Behörde ins Spiel kommt |
Wer „Landesbeauftragte für Datenschutz Brandenburg" sucht, landet beim Nachbarland: eine eigene Behörde mit eigener Anschrift. Für Brandenburger Anbieter hilft die Berliner Adresse nicht weiter.
Zuständig oder nicht? Ein Prüfweg in drei Fragen
Eine Eingabe an die falsche Stelle kostet Zeit, weil sie erst weitergeleitet werden muss. Drei Fragen klären das in wenigen Minuten.
Frage 1: Wer verarbeitet Ihre Daten, und wo sitzt diese Stelle?
Öffnen Sie Impressum und Datenschutzerklärung des Anbieters. Dort steht der „Verantwortliche", also die Stelle, die über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet, mit Anschrift. Notieren Sie den Sitz. Liegt er außerhalb Berlins, ist die Anschriftenübersicht des BfDI der schnellste Weg zur dortigen Landesbehörde. Ob die Zuständigkeit im Einzelfall anders liegt, klärt die angeschriebene Behörde selbst; das müssen Sie nicht vorab juristisch entscheiden.
Frage 2: Haben Sie den Anbieter schon selbst gefragt?
Behörden prüfen leichter, wenn ein konkreter Vorgang vorliegt. Schicken Sie Ihre Frage (Auskunft, Löschung, Berichtigung) zuerst schriftlich an den Anbieter, per E-Mail oder über das dort genannte Formular, und speichern Sie eine Kopie mit Datum. Eine praktische Hausregel: Setzen Sie sich eine Wiedervorlage nach 30 Tagen. Welche Antwortfristen rechtlich gelten, prüfen Sie bei der Behörde oder einer Rechtsberatung. Die Wiedervorlage ist nur Ihr Merker, damit der Vorgang nicht versandet.
Frage 3: Geht es um eine Berliner Behörde?
Die BlnBDI kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes bei Berliner Behörden (rbb24). Betrifft Ihr Anliegen ein Bezirksamt, kann die behördliche Datenschutzbeauftragte des Amts der kürzere Weg sein. Betrifft es den Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, stehen auf der Startseite der BlnBDI eigene Hinweise und häufige Fragen für Betroffene.
Die Eingabe vorbereiten: acht Belege für Ihre Mappe
Eine gute Eingabe ist kurz, datiert und prüfbar. Diese acht Punkte reichen in den meisten Fällen:
- 1Ihr Name und eine Antwortadresse (E-Mail oder Post).
- 2Name und Anschrift des Verantwortlichen, abgeschrieben aus dem Impressum.
- 3Ein Satz zum Kern: Was ist passiert, seit wann?
- 4Ihre eigene Anfrage an den Anbieter, als Kopie mit Datum.
- 5Die Antwort des Anbieters oder der Hinweis, dass keine kam.
- 6Screenshots mit sichtbarem Datum, etwa der Einstellungsseite oder einer Fehlermeldung.
- 7Die Fassung der Datenschutzerklärung, auf die Sie sich beziehen (Abrufdatum notieren; solche Texte ändern sich).
- 8Ihr Ziel: Was soll am Ende passieren? Auskunft, Löschung, Stellungnahme.
Was bei Zyklus- und Gesundheits-Apps anders ist
Hier liegt der typische Fehler: Wer sich über eine Zyklus-App beschwert, schickt aus Sorge möglichst viel mit, im Zweifel die ganze Temperaturkurve oder den PDF-Export mit allen Periodentagen. Das ist fast nie nötig. Für die Prüfung zählt, *wie* der Anbieter mit Daten umgeht, nicht *was* in Ihrem Zyklustagebuch steht. Schwärzen Sie Werte, bevor Sie Screenshots anhängen, und senden Sie Gesundheitsangaben nur, wenn die Behörde gezielt danach fragt.
Vor jeder Beschwerde lohnt der Blick in die App selbst: Gibt es eine Export-Funktion, eine Löschfunktion, einen erreichbaren Kontakt? Wie Sie Speicherort, Konto, Tracker und Löschung einer App in einer Viertelstunde durchgehen, steht in Zyklus-App ohne Werbung: Datenschutz in 15 Minuten prüfen. Beispiel aus unserem eigenen Produkt: Bei Basaltemperatur legen Nutzerinnen ein Konto mit Name und E-Mail an; laut Datenschutzerklärung liegen die Einträge in einer selbst betriebenen Datenbank auf einem Server in Deutschland. Genau solche Angaben gehören als Zitat mit Abrufdatum in Ihre Mappe, egal welche App Sie prüfen. Weitere Prüfpunkte für Perioden-Apps sammelt Periode tracken app: Funktionen und Datenschutz vergleichen.
Nach einem Datenschutzvorfall bei einem Dienst geht es oft zuerst um die eigenen Zugänge: Passwort ändern, Wiederverwendung prüfen. Verbraucherhinweise zur IT-Sicherheit veröffentlicht das BSI.
Was die Suchdaten über den Bedarf verraten
Eine kleine Auswertung der Suchdaten zu diesem Thema zeigt, wo Lücken liegen:
| Suchanfrage | Suchen in 12 Monaten (09/2025–08/2026) | Monatliche Spanne |
|---|---|---|
| Datenschutzbeauftragter Berlin Beschwerde | 420 | 30–50 |
| Datenschutzbeauftragter Berlin kontakt | 220 | 10–30 |
Nach dem Beschwerdeweg wird damit fast doppelt so oft gesucht wie nach dem bloßen Kontakt. Gleichzeitig enthält keine der Zwischenüberschriften der sechs am besten platzierten Seiten zu dieser Behörde das Wort „Beschwerde" (0 von 6, Stand 29.09.2026). Wer sich beschweren will, findet also schnell die Adresse, aber kaum eine Anleitung. Die Belegmappe oben soll diese Lücke schließen.
Zum Arbeitsstand der Behörde: Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ihren Jahresbericht 2025 am 23.06.2026 vorgestellt; darin geht es unter anderem um die Beratung der Berliner Verwaltung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (datenschutz.de). Der Bericht für 2026 ist zum Jahresende noch nicht zu erwarten. Wer im November oder Dezember eine Eingabe plant, arbeitet also mit dem Bericht 2025 als jüngster Übersicht.
Der Jahreswechsel als Anlass zum Aufräumen
Viele nutzen die ruhigeren Wochen vor Neujahr, um alte Konten zu löschen und App-Exporte zu sichern. Das ist ein guter Moment, die Frage aus dem Prüfweg zuerst an den Anbieter zu stellen. Kommt bis Mitte Januar keine brauchbare Antwort, haben Sie mit Kopie, Datum und Wiedervorlage bereits alles für die Behörde beisammen.
Informationsfreiheit: der zweite Teil des Namens
Der Titel der Behörde enthält zwei Aufgaben. Datenschutz schützt Ihre eigenen Daten. Informationsfreiheit bezeichnet den Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen, etwa Akten oder Gutachten einer Berliner Behörde. Auf der Startseite der BlnBDI hat das Thema einen eigenen Bereich, dazu Appelle und Pressemitteilungen der IFK, der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, sowie einen Beitrag mit dem Titel „Kahlschlag bei der Informationsfreiheit" (datenschutz-berlin.de).
Für App-Nutzerinnen ist dieser Teil selten relevant. Er wird es, wenn Sie wissen wollen, wie eine Berliner Behörde selbst mit einem Thema umgeht, und nicht, was ein Unternehmen über Sie speichert.
FAQ
Wo kann ich einen Datenschutzbeauftragten in Berlin melden?
Wenn Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten durch eine Stelle mit Sitz in Berlin oder eine Berliner Behörde beschweren möchten, ist die BlnBDI in Alt-Moabit 59-61 die Adresse. Geht es um den internen Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens, wenden Sie sich zuerst an den Anbieter selbst. Sitzt der Anbieter in einem anderen Bundesland, nennt die Anschriftenliste des BfDI die dortige Behörde.
Wer ist Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?
Das ist die Bundesbehörde (BfDI), nicht die Berliner Landesbehörde, auch wenn beide Namen fast gleich klingen. Wer die Behörde aktuell leitet, steht auf bfdi.bund.de. Für Berliner Anliegen führt die Übersicht dort zurück zur BlnBDI.
Woher bekomme ich einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen benennen einen internen Mitarbeiter oder beauftragen einen externen Dienstleister. Ob Ihr Betrieb einen benennen muss, klärt eine Rechtsberatung. Die BlnBDI ist Aufsicht und stellt selbst keine Datenschutzbeauftragten für Firmen.
Wie lautet die Abkürzung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit?
Die gebräuchliche Abkürzung ist BlnBDI (Wikipedia). Mit dem Kürzel finden Sie auch Pressemitteilungen und den Jahresbericht schneller.


